Man stelle sich folgende Szenerie vor:
Ein Bezirksamtmitarbeiter – wir nennen ihn mal Herr Ganzgenau – schlendert an einem Tag im November durch eine Kleingartenanlage in Berlin. Es ist noch nicht sehr kalt, aber doch schon etwas ungemütlich – immer noch besser, als im stickigen und kahlen Büro zu hocken. Herr Ganzgenau ist nicht auf der Suche nach Entspannung oder Ablenkung vom stressigen Büroalltag – nein – Herr Ganzgenau ist im Auftrag des Gesetzes unterwegs und sucht die Schwerverbrecher unter den Kleingärtnern.
Katzengleich durchstreift er die zu dieser Jahreszeit unwirtlichen Wege der Kleingartenkolonie. Seinen wachsamen Augen entgeht nichts. Hier und da muss er sich unter Einsatz seiner Kleidung in die dunkelsten Ecken der heckenumrandeten Parzellen begeben, um auch den letzten Winkel des Grundstücks begutachten zu können. Und da ist er … der Lohn seines unermüdlichen Einsatzes für Recht und Ordnung – ein Schuppen. Aber ist es wirklich ein Schuppen? Eigentlich ist von seinem Platz nur eine roh zusammen gezimmerte Bretterwand zu sehen. Egal … sein Auftraggeber will Erfolge sehen. Hier muss ein Exempel statuiert werden.
Was ich etwas ironisch umschrieben habe, muss sich so oder so ähnlich in unserer Kleingartenkolonie zugetragen haben. Denn heute flatterte uns ein Brief vom Bezirksverband und vom Bezirksamt Berlin ins Haus. Sinngemäß wurde uns mitgeteilt, dass sich laut § 3 Abs. 2 BKleingG ein nicht zu tolerierender Schuppen auf unserer Parzelle befindet.
Nun muss man dazu sagen, dass wir diese Parzelle in diesem Jahr gepachtet und das darauf befindliche Häuschen mit allem was dazu gehört, unter anderem auch ein 2 qm großer “Unterstand” gekauft haben, der weder eine Tür, noch ein festes Dach hat. Vor diesem Eigentümerwechsel steht eine Grundstücksbegehung und -schätzung. Alles “Verbotene” muss vor dem Verkauf entfernt werden. Dieses Miniteil war bis dahin niemandem ein Dorn im Auge.
Der Bezirksverband und das Bezirksamt fordern uns nun auf, mit einer Frist bis zum 15.01.2010 diesen “Schuppen” zu entfernen. Erfolgt dies nicht fristgerecht hat man vorsorglich noch folgenden Satz in den Brief formuliert:
Sollte der Abriss bis dahin nicht erfolgt sein, müssen wir uns weitere Schritte vorbehalten.
Ich bin dankbar dafür, dass unsere Gesetzeshüter so gewissenhaft und vorbildlich über Recht und Ordnung wachen und solche kleingärtnerischen Schwerstverbrecher wie mich und meine Frau gnadenlos aufspüren und ihrer gerechten Strafe zuführen. Schlafe wohl geschütztes Deutschland.
Frohe Weihnachten